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Holding gründen Vor- und Nachteile

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TOP 5 Nachteile: Eine Holding gründen. Kaum ein Vorteil.

08 November 2023 11715 6

Eine Holding ist eine bestimmte Struktur mehrerer Unternehmen (GmbH oder UG), jedoch keine eigene Rechtsform. Dass heisst wer umgangssprachlich von einer Holding spricht, meint eigentlich eine Holding Struktur. Der Aufbau erfolgt so, dass mehrere Unternehmen hierarchisch untereinander gegliedert sind.

Holding Struktur


Man kann es mit einem Mantel vergleichen:
Es gibt also mindestens ein übergeordnetes Unternehmen – das herrschende Mutterunternehmen. Dieses hält Anteile an untergeordnete Unternehmen – der sogenannten Tochterunternehmen.

Wofür wird dann eigtl. eine Holding gegründet, warum braucht man die?


In der Regel wird eine Holding verwendet um unterschiedliche Gesellschaftsanteile bzw. Firmen zu bündeln und von der Muttergesellschaf sprich Holding zu verwalten.



Holding Organisation


Vermögensaufbau und Vermögensschutz? All dies sind Schlagworte die einer Holding Struktur nachgesagt werden.

Nur ist dies auch wirklich so? Macht dies Sinn für jeden Firmeninhaber? Wir gehen auf die 5 grössten Nachteile ein:

Natürlich gibt es den ein anderen Fall wie man eine Holding sinnvoll nutzen kann, wie bspw. bei Aktiengewinnen nur 1,5% anstatt 26% Gewinnsteuer anfällt. Nur wie bekomme ich das Geld aus Holding wieder heraus? Gar nicht! Oder durch Zahlung der Abgeltungssteuer von 26% bzw. Einkommenssteuer persönlicher Steuersatz.


Kann ich nicht 100% legal, mit geringem Aufwand & Kosten, in Summe nur 1-10% Steuern zahlen? Ohne Holding?

Ja, in unserem Video erfährst Du es! Oder lese weiter im Blog.








Hier zu den TOP 5 Fehlern eine Holding zu gründen


1. Fehler: Weitere Gründungskosten, doppelte Buchführung und Mehraufwand


Mehrere Buchhaltungen: Wird eine Holdinggesellschaft gegründet, entsteht eine steuerliche Gruppe. Die Buchhaltung wird komplizierter und erfordert mehr Aufwand. Damit steigt aber auch die Komplexität der Buchhaltung und der Aufwand für den Steuerberater.

Holding hohe Kosten

- Kosten der Gründung für mehrere Gesellschaften sowie Steuer- & Rechtsberatung: ca. 1.000 EUR pro Gesellschaft
- Zusätzliche Kosten und Aufwand für zusätzlichen Buchführung, Bilanz und Durchführung mehrerer Jahresabschlüsse für alle Gesellschaften ca. 2.000-5.000 EUR/Jahr
- Bei GmbH Gründung: Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 25.000 EUR

Insgesamt steigen die organisatorischen Aufwände an, denn es sind nicht nur eine oder mehrere Firmen parallel zu führen, sondern es gilt auch das Gesamtbild im Auge zu behalten. Außerdem werden zwischen Holding und den einzelnen Tochtergesellschaften meist mehr oder weniger strikte Verträge fällig, die beispielsweise Personal-, Marketing- und/oder Einkaufsbedingungen regeln.
Mehrere Gesellschaften können zu hohen Gründungskosten führen. Es muss mindestens einen fünfstelliger Betrag investiert werden, um eine Holdinggesellschaft mit zwei GmbHs gründen zu können.


2. Fehler: Liquidationskosten


Es ist nicht garantiert, dass ein Unternehmen erfolgreich sein wird, insbesondere bei Neugründungen. Im Falle eines Misserfolgs ist es notwendig, mehrere Unternehmen zu liquidieren. Mehrere Firmen wieder glatt zu ziehen bedeuten Mehrkosten und erheblichen Mehraufwand.


Liquidationskosten

Liquiditätsverzug: Bereiten Sie keine schriftliche Erklärung an das Finanzamt vor, in der Sie den Zweck und die Organisation der Steuergruppe bzw. Holding Struktur erläutern, verlangsamt dies den Prozess die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, um mit der Geschäftstätigkeit beginnen zu können. Durch langwierige Anmeldungen muss man Liquiditätsverzögerungen von bis zu mehreren Monaten rechnen. Dies gilt in der Regel auch für nachträgliche Gestaltung der Holding Struktur, wenn eine operative UG oder GmbH bereits besteht.


3. Fehler: Mindestens 5 Jahre Gewinnabführung


Die Holding Struktur besteht nur dann, wenn wenn die Gewinne und Verluste aller Tochter-Gesellschaften mindestens 5 Jahre lang an die Mutter-Holding abgeführt wurden.

Der Gewinnabführungsvertrag muss für seine steuerliche Anerkennung wirksam vereinbart und auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein.


Gewinnabführung

Wird ein Gewinnabführungsvertrag in einem Jahr nicht durchgeführt, ist er von Anfang an als steuerrechtlich unwirksam anzusehen. Werden die Gewinne oder Verluste einmal nicht auf den Cent genau abgeführt, scheitert diese Organschaft. Die Holding würde damit also Ihren Sinn und Zweck verlieren.

"Wie soll man denn gegen diese Bürokratie ankommen, hält man sich an alle Vorgaben und entrichtet all seine Steuern in Deutschland?"


4. Fehler: Bilanzierungsfehler und Wegfall Verlustnutzung


Die Abführung des falschen Gewinns oder Verlusts durch Bilanzierungsfehler von nur einem einzigen Cent kann die Holding Struktur auflösen. Das heißt: Man verliert auf Anhieb seine steuerlichen Vorteile..


Bilanzierungsfehler

Die Nutzung von Verlusten aus den Vorjahren nach §8d Körperschaftssteuergesetz zur Steuerminderung ist nicht für eine Holding möglich. Diesen Nachteil sollte man sich nicht nur bei der Gründung seiner Holding genau überlegen.


5. Fehler: Rechtsunsicherheit bei Anwendungsfehlern


Rechtsunsicherheiten bzw. Rechtsanwendungsfehlern kann die Organschaft der Holding aufheben bzw. unterbrechen.

Hat man beispielsweise stets mit einer oder mehreren falschen Annahmen gerechnet, wie die Abführung eines falsche Ergebnisses, umgehender Rückfluss der Gewinne nach Abfuhr an die Holding, etc. - kann das wiederum zu einer rückwirkenden Versagung oder Unterbrechung der Holding im Steuerrecht führen. Die Abgaben müssten dann im schlimmsten Fall neu berechnet und abgeführt werden. Die steuerlichen Vorteile könnten dadurch für die komplette Anwendungszeit verloren sein.

So nun wie schon angekündigt zu Vermögensaufbau und Vermögensschutz der Holding Struktur.

Ein Vermögensaufbau bzw. die Thesaurierung der Gewinne (d.h. keine Ausschüttung eines Überschusses über Jahre) ist in der operativen GmbH und in der Mutter-Holding genau gleich.


Rechtsunsicherheit

Und jetzt nach bspw. 10 Jahren möchte man Mal seine Gewinne ins Privatvermögen ausschütten. Es werden dann 26% Kapitalertragssteuer fällig, egal ob bei einer operativen UG/GmbH oder Holding UG/GmbH.

Warum dann das Ganze? Ganz klar der Vermögensschutz. Die thesaurierten bzw. angesammelten Gewinne bleiben in der Mutter Holding, auch wenn die operative Firma pleite gehen sollte.

Jahre lang, im Bestfall bis ins Rentenalter, keine Gewinne auszuzahlen muss man sich leisten können. Sowie die erheblichen Mehrkosten von mehreren tausend EUR im Jahr. Man sagt eine Holding Struktur rechnet sich erst ab einem Gewinn von 2-5 hundert tausend Euro Gewinn im Jahr.

Da stellt sich die Frage, wenn ich schon gute Umsätze fahre und ordentlich Gewinne mit meinem Unternehmen mache, soll ich die Holding Struktur mit dem grossen Kosten-, Aufwand- und Risiko- Apparat wirklich aufsetzen? Ich zahle 30% Körperschaftssteuer und bei Gewinnausschüttung 25% Kapitalertragssteuer, egal ob mit oder ohne Holding Struktur. Da führt kein Weg daran vorbei. In Summe ca. 50% Steuerbelastung. Und dann kommt noch die Umsatzsteuer von 19% dazu, die viele ausser acht lassen, also wäre es ein durchlaufender Posten. Fakt ist, Sie muss irgendwann, auch wenn erst am Ende einer langen Leistungskette, entrichtet werden, ob im Einkauf oder im Verkauf.



Wenn Du nun an dem Punkt bist, mit Deiner Firma in Punkto hoher Steuerlast wirklich etwas ändern zu wollen oder gar gleich vor Firmengründung einer Alternative zu haben nur ein Bruchteil an Steuern zu bezahlen, dann höre jetzt genauer hin.



Hatten wir nicht am Anfang von einer Alternative gesprochen – mit angeblicher Steuerbelastung von nur 1%. Vollkommen richtig. Wir gratulieren Dir, dass Du es bis zu diesem Teil des Artikels geschafft hast.

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Kommentare

  • Alfred Pauli

    Veröffentlicht am 09 November, 2023 / Antworten

    Jeder redet von einer Holding oder VV GmbH, wie toll dass zum Steuern sparen geeignet ist. Nur keiner klärt Dich über die Mehrkosten auf, 2 Unternehmen zu unterhalten, sowie dass ich das Geld aus der Holding gar nicht rausbekomme - ausser ich zahle 26% Abgeltunggsteuer. Extra Kosten ohne grossen Mehrwert.

  • Karl Lobinger

    Veröffentlicht am 10 November, 2023 / Antworten

    1,5% Steuern auf Aktiengewinne und 1,5% Steuern bei Unternehmensverkauf das ist der Mehrwert.

Marcel

Veröffentlicht am 10 November, 2023 / Antworten

Ja schön und gut, nur zahle ich genauso viel und sogar in Summe mehr wenn ich mir Gewinne aus der Holding ausschütten möchte. Ich zahle die Unterhaltskosten der zweiten Firma + die gleiche Steuer die ich sonst auch zahlen würden bei nur einer Firma. Warten bis zum Rentenalter kommt nur für ganz wenige in Frage. Gründe ich eine Firma in Rumänien vor dem Auswandern?

    Daniel Maier

    Veröffentlicht am 10 November, 2022 / Antworten

    Eine Firmengründung innerhalb der EU ist ein gewöhnlicher Vorgang und findet tagtäglich zu hauf statt - ebenso in der Form, dass der Lebensmittelpunkt und Wohnort des Gründers nicht im Gründungsland liegt - sondern im Heimatland. Es empfielht sich die Gründung vor der Auswaderung zu vollziehen. So ist man bereits geschäftstätig und kann sich anschliessend ganz bequem ohne Druck um das Auswandern kümmern.

Johannes

Veröffentlicht am 11 November, 2023 / Antworten

Ich will nicht unbedingt nach Rumänien auswandern. Kann ich rechtlich sicher auch eine rum. Firma von Deutschland aus führen?

    Daniel Maier

    Veröffentlicht am 11 November, 2023 / Antworten

    Das kommt auf eine Reihe von unterschiedlichen Faktoren an. Grundsätzlich lässt sich eine Firma sehr einfach aus der Ferne gründen. Der Betrieb einer Auslandsfirma aus dem Heimatland bedarf den Aufbau von entsprechender Substanz. Ist Diese ausreichend gegeben stehen einer Anerkennung keine grossen Hürden im Weg.

Ullrich

Veröffentlicht am 12 November, 2023 / Antworten

Danke für den aufklärenden Beitrag. Endlich Mal jemand der die Wahrheit über den Mythos Holding offenlegt.

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