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Steuern und Abgaben in Rumänien

02 Oktober 2023 8381 6

Nachfolgend behandeln wir hier alle Steuerarten in Rumänien und vermerken was sich in 2024 geändert hat bzw. welche Steuersätze gelten. Bevor wir anfangen und alle rumänischen Steuern untersuchen, möchten wir noch auf die Unterschiede von Steuereinnahmen innerhalb der EU eingehen. Die Unterschiede innerhalb der Länder sind gravierend.
Wir klären auf:
   Wieviel Steuern zahlt man in Rumänien? (DE vs. RO) - wieviel bleibt übrig?

Hier die Einnahmen des Landes Deutschland gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Deutschland 46,7% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019. Die deutsche Staatskasse füllte sich also mit fast 50% des gesamten BIP.

Einnahmen Staat Deutschland Quelle: ec.europa.eu

Die Einflüsse der Politik in Deutschland und dessen strikte Steuerpolitik mit versteckten und aber auch offen ersichtlichen Steuererhöhungen, spiegeln die prozentual stetig steigenden Einnahmen genau wieder. Angefangen von 43,8% 2010 bis hinzu über 46.7% im Jahr 2019.

Einer der höchsten Werte in der EU: 13,3% direkte Steuereinnahmen*/BIP 2019

Ergänzend geben wir weiter im Beitrag legale Hinweise, um bestmöglich Steuern einzusparen.


Hier die Einnahmen des Landes Rumänien gemessen am GDP. Vereinfacht gesagt erzielte Rumänien 31,8% an Einnahmen gemessen am jährlichen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2019.

Einnahmen Staat Rumänien Quelle: ec.europa.eu

Die Steuerpolitik in Rumänien lässt die Steuern Jahr für Jahr senken, um Investitionen und Zuwanderung anzukurbeln. Angefangen von 1995 mit 10,6% direkten Steuern/BIP bis 4.8% im Jahr 2019.

Niedrigster Wert in der EU: 4,8% direkte Steuereinnahmen*/BIP 2019
*Direkte Steuereinnahmen: Körperschafts-, Einkommenssteuer, etc.


Hier nun die rumänischen Steuerarten im Überblick:


1. Körperschaftssteuer Rumänien (GmbH / SRL)
2. Kapitalertragssteuer Rumänien Dividenden
3. Gewinnsteuer Rumänien
4. Umsatzsteuer Rumänien
5. Einkommenssteuer Rumänien
6. Lohnsteuer Rumänien
7. Steuerberatung Rumänien Buchhaltung
8. Firmengründung Rumänien



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1. Körperschaftssteuer für Kaptitalgesellschaften

Die Körperschaftssteuer auch Unternehmenssteuer genannt wird prozentual auf den Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens berechnet. Vorab ist zu erwähnen, dass es in Rumänien keine Gewerbesteuer gibt. Der gültige Steuersatz auf Unternehmensebene beträgt für Kapitalgesellschaften beträgt 16% auf den Gewinn. Eine Kapitalgesellschaft bzw. juristsche Person ist in Rumänien, wie in Deutschland die GmbH, gleichzusetzen mit der rumänischen Rechsform der S.R.L.

Körperschaftssteuer

In Rumänien gibt es einen Sonderfall: In Deutschland hingegen sind Kommanditgesellschaften (KG) oder Offene Handelsgesellschaften (OHG) reine Personengesellschaften und werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Anders in Rumänien: Die beiden Rechtsformen S.C.S (KG) und die S.N.C. (OHG) sind in Rumänien rechtlich ebenfalls als Kapitalgesellschaften angesehen und unterliegen dieser Besteuerung.

Bei der Körperschaftssteuer von 16% auf den Gewinn gibt es jedoch eine nennenswerte Ausnahme:

1. Unterschreitet das Unternehmen den Umsatz von 500.000 EUR pro Jahr
a) Darf dieses wählen ob es auf den Gewinn mit 16% besteuert werden möchte
b) Oder nur 1% Steuern bis 1.5 Mio auf den Jahresumsatz zahlt


Beispiel: Das Unternehmen "Baumann" macht einen Umsatz von 400.000€ im Jahr 2024 und erwirtschaftet dabei einen Gewinn von 300.000€

Frage: Welche Steuern werden fällig?

Antwort: Mit mind. einem Angestellten ist eine Steuerlast von 1% auf den Umsatz von 400.000€ fällig. Es sind 4.000€ Steuern zu entrichten - und das bei einem Gewinn von 300.000€! (Bei keinem Angestellten sind es 16% = 48.000€ Steuern)

Fehler 1: Mit Wahl der Gewinnsteuer für Unternehmen in Rumänien von 16% wären 48.000€ an Steuern zu entrichten.
Fehler 2: Mit Wahl der Gewinnsteuer für Unternehmen in Deutschland von 30% wären 90.000€ an Steuern zu entrichten.

Dies nur zur Besteuerung auf Firmenebene - Sind Gewinnausschüttungen vorgesehen - Unterscheiden sich DE und RO nochmals drastisch!


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2. Kapitalertragssteuer / Dividendensteuer in Rumänien

Die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt wird prozentual auf den auszuzahlenden Gewinn berechnet. Ob bei einer Gewinnausschüttung in Form einer Dividende des eigenen Unternehmens oder Dividenden Auszahlungen von gehaltenen börsennotierten Aktienunternehmen (Aktien) fällt eine Dividendensteuer an. Diese beträgt in Rumänien 8%.

Kapitalertragssteuer

Beteiligungen von rumänische Unternehmenen an anderen rumänischen Firmen und dessen Auszahlung von Dividenden untereinander lösen keine Dividensteuer aus und sind komplett steuerfrei. Die Bedingung dass eine Beteiligung von mindestens 10% für mindestens 1 Jahr existiert, wurde entfernt. Die Dividenden welche ein ausländisches Unternehmen in Folge einer Beteiligung an einem rumänischen Unternehmen erhält werden mit 8% an der Quelle versteuert. Mutter-Tochter Firmen in Rumäninen können demnach steuerfrei Gewinne verschieben.

Eine Gewinnausschüttung für natürliche Personen löst 8% Dividen-Steuern aus:

1. Unterschreitet die Ausschüttung 27.600 RON (ca. 5.500€) pro Jahr:
a) Fällt in Rumänien keine Sozialversicherungssteuer zusätzlich an
b) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in Rumänien wohnhaft 2.760 RON (ca. 500 EUR) an. Niemals mehr!
c) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in Rumänien nicht wohnhaft, keine ESozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich an!
d) Bei Überschreitung fällt für juristische Personen, egal wo ansässig, keine Sozialversicherungssteuer in Rumänien mehr zusätzlich an.

Beispiel: Das Unternehmen "Erdmann" macht einen Umsatz von 500.000€ im Jahr 2024 und erwirtschaftet einen Gewinn von 300.000€. Es sollen nun 100.000€ an Gewinn als Dividende an den Geschäftsführer ausgezahlt werden.

Frage: Welche Steuern auf die Gewinnausschüttung werden fällig?

Antwort: Es sollen 100.000€ ausgezahlt werden, wodurch 8% Dividenden-Steuer fällig werden. Der Geschäftsführer Herr Erdmann ist wohnhaft in einem steuergünstigen Land (beispielsweise in UK oder Zypern) und lässt seine Gewinne dorthin auszahlen. Ihm bleiben 92.000€ zur freien Verfügung.

Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell auszahlen. Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen, bevor an natürliche Personen ausgeschüttet wird. Besser: Immobilien- oder andere Investitionen tätigen.
Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.

Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, zahlen im Bestfall nur 8% Dividendensteuer für Gewinnausschüttungen.

Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)

Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.


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3. Gewinnsteuer in Rumänien

Eine Gewinnsteuer ist wie der Name schon sagt eine Steuer auf den Gewinn. Wie oben abgehandelt wird für Kapitalgesellschaften eine Gewinnsteuer von 16% fällig - oder es wird sich für ein Microunternehmen bis 1.5 Mio EUR Umsatz/Jahr entscheiden - dann unterliegt die Besteuerung auf den den Umsatz von 1%. Gewinnentnahmen (Dividenden) werden mit 8% besteuert. Für weitere Details bitten wir 1. Körperschaftssteuer und 2. Kapitalertragssteuer / Dividenden genauer zu betrachten.

Gewinnsteuer

Rumänien hält sich tapfer Jahr für Jahr jegliche Gewinnsteuern immer weiter zu senken. Seit dem Jahr 2018 wurden die Einkommenssteuern für natürliche Personen von 16% auf 10% gesenkt. Die Umsatz Höhe bei Kaptitalgesellschaften wurde von 100.000€, dann 300.000€ bis hin zu 1.5 Mio € erhöht, um in den Genuss der 1% Besteuerung zu fallen. Eine Dividenden-Ausschüttug an Privatpersonen betrug im Jahr 2015 noch 15% Steuerlast. Seit 2024 gilt einheitlich 8% Dividendensteuer.

Um Abwanderung zu verhindern und Zuwanderung zu fördern - ist in den nächsten Jahren mit weitern Steuererleichterungen zu rechnen.


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4. Umsatzsteuer Rumänien

Umsatz-Steuerpflichtig, dass heisst eine Verpflichtung zur Beantragung einer Umsatzsteuer ID, sowie der Mehrwertsteuerlichen Erfassung ist ab einem Umsatz über 300.000 RON pro Jahr bindend. Je nach Umrechhnungskurs sind dies ca. 60.000 EUR. Natürliche und juristische Personen, die mehr als umgerechnet ca. 60.000 EUR Umsatz im Jahr machen, sind verpflichtet Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Der Standard Umsatzsteuer Satz beträgt 19% in Rumänien.

Umsatzsteuer

Mit EU Beitritt hat Rumänien auch das sogenannte Reverse Charge Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) übernommen. Wird die Reverse Charge Regelung in Anspruch genommen, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für Unternehmenskunden mit ebenfalls einer Umsatzsteuer ID. In den Büchern von Lieferant und Kunde als auch in den Umsatzsteuererklärungen wird die (tatsächlich nicht bezahlte) Mehrwertsteuer sowohl als absetzbare als auch als eingenommene Mehrwertsteuer verbucht.

Von der Mehrwertsteuer befreit sind Exporte in Drittländer

1. Ein ermässigter Umsatzsteuer Satz oder Befreiung der Mehrwertsteuer gilt nur
a) Befreit sind: Soziale, medizinische Einrichtungen, Bildung und Forschung
b) Befreit sind: Investmentfirmen, Kredit- und Versicherungsgewerbe
c) 9% Umsatzsteuer für Medikamente, Lebensmittel und Hotels
d) 5% Umsatzsteuer für Kultur, Kino und Zeitschriften

Beispiel: Das Unternehmer "Rudermann" macht einen Umsatz von 100.000€ im Jahr 2024 mit digitalen Gütern und hat dadurch keine Ausgaben (Gewinn: 100.000€). Der Umsatz beträgt jeweils 50% von Privat- und Firmenkunden innerhalb der EU.

Frage: Welche Umsatzsteuern werden fällig?

Antwort: Herr Rudermann ist umsatzsteuerpflichtig und zahlt durch das Reverse Charge Verfahren auf 50% seiner Umsätze keine Umsatzsteuer. Er besitzt eine zweite rumänische Firma in diese seinen Privatkunden Ihre Rechnungen bezahlen. Die zweite Firma macht einen Umsatz (50k) von unter 60.000€ und ist somit ein Kleinunternehmen und umsatzsteuerbefreit.

Fehler 1: Keine Aufteilung von mehreren Firmen zur Einsparung von Umsatzsteuer.
Fehler 2: Keine Nutzung des Reverse Charge Verfahrens

Es dürfen bis zu drei Unternehmen pro Person mit einer 60k EUR Schwelle, um umsatzsteuerbefreit zu sein, betrieben werden. Generell 3 Firmen gleichzeitig pro Person.


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5. Einkommenssteuer Rumänien

Im Allgemeinen gilt ein pauschaler Einkommensteuersatz von 10% für natürliche Personen. Dieser muss nur für Selbständige und Freiberufler entrichtet werden, die in Rumänien wohnhaft sind und sich für eine Einzelfirma anstatt Kapitalgesellschaft entschieden haben. Rumänien besitzt, inkl. Bulgarien, mit 10% den niedrigsten Einkommenssteuersatz in der EU. Es gibt jedoch Ausnahmen für noch niedrigere Steuersätze: (z. B. der Steuersatz für Dividenden, Steuersatz für Einkünfte aus der Übertragung von Grundstücke, uvm.)

Einkommenssteuer

Befreiung von der Einkommens-Besteuerung: Der rumänische Staat hat ein paar Kategorien für Arbeitnehmern als einkommensteuerfrei klassifiziert. Darunter: IT-Spezialisten – Um die Steuerbefreiung zu erlangen, muss ein gut dokumentierter Prozess unter strengen Vorschriften eingehalten werden.

Eine Gewinnausschüttung (bpsw. von einer Einzelfirma) kann für natürliche Personen, eine geringe extra Steuer auslösen:

1. Unterschreitet die Ausschüttung 27.600 RON (ca. 5.500€) pro Jahr:
a) Fällt in Rumänien keine extras Steuer für natürliche Personen mehr an.
b) Bei Überschreitung fällt für natürliche Personen, in Rumänien ansässig, 2.760 RON zusätzlich extra Sozialversicherung Steuer an. Niemals mehr!
c) Bei Überschreitung fällt für natürl. Personen, in Rumänien nicht ansässig und egal wo wohnhaft, keine Sozialversicherung Steuer mehr in Rumäninen zusätzlich an.
d) Bei Kapitalgesellschaften, egal wo ansässig, fällt keine Sozialversicherung Steuer mehr zusätzlich in Rumänien an.

Beispiel: Das Unternehmen "Wassermann" macht einen Umsatz von 400.000€ im Jahr 2024 und erwirtschaftet einen Gewinn von 200.000€. Es sollen nun 100.000€ an Gewinn als Dividende an den Geschäftsführer ausgezahlt werden.

Frage: Welche Steuern auf die Gewinnauszahlung werden fällig?

Antwort: Es sollen 100.000€ ausgeschüttet werden, wodurch 8% Dividenden-Steuer fällig werden. Der Geschäftsführer Herr Wassermann ist wohnhaft in einem steuergünstigen Land und lässt seine Gewinne dorthin auszahlen. Ihm bleiben 92.000€ übrig zur freien Verfügung.

Fehler 1: Gewinne nicht vor schnell auszahlen. Eine Firma sollte über 1-3 Jahre reifen, bevor an natürliche Personen ausgeschüttet wird. Besser: Immobilien- oder andere Investitionen tätigen.
Fehler 2: Gewinne (Entnahmen) einfach im Heimatland auf das eigene Privat Konto überweisen.

Ausländische natürliche Personen, die nicht in Rumänien wohnhaft bzw. ansässig gemeldet sind, unabhängig von ihrem Wohnsitz, werden in Rumänien nur mit 8% Dividensteuer belastet - die man sich auf die heimische Einkommenssteuer Erklärung anrechnen lassen kann.

Investiert man statt einer Gewinnauszahlung in eine rumänische Immobilie und lässt sich die Mieteinnahmen auf sein Privatkonto im Heimatland (bpsw. DE, AT, CH) überweisen - sind diese Einnahmen in Deutschland von der Steuer befreit. (Eindeutig im DBA DE-RO geregelt)

Zum Vergleich: In Deutschland werden auf Gewinnausschüttungen 26,75% an Steuern erhoben.


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6. Lohnsteuer Rumänien

Die Lohnsteuer für Gehälter und Löhne beträgt 10%. Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und bezahlt. Der Arbeitnehmeranteil gesamt beträgt: 45%. Der Arbeitgeberanteil gesamt beträgt: 2.25%

Lohnnebenkosten

25 % Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil, wovon 3,75% auf die private Altersvorsorge entfällt
4-8 %  Rentenversicherung für besondere Beschäftigungsbedingungen Arbeitgeberanteil
10% Krankenversicherungsbeitrag des monatlichen Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers.
2,25% Arbeitslosenversicherungsbeitrag des monatlichen Bruttoeinkommens des Arbeitgebers.

3000 RON Brutto = 1650 RON Netto (AN-Anteil 45% = 25% Rentenvers., 10% Krankenvers., 10% Lohnsteuer)


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7. Steuerberatung in Rumänien

Innerhalb viele Jahre in Rumänien, haben wir ein Experten Netzwerk geschaffen, mit den besten Steuerberatern und Accounting Experten. Die Expertise geht über gewöhnliche Buchhaltung und Bilanzierung hinaus. Diese verfügen über Kenntnisse der Steuervorschriften auf nationaler und internationaler Ebene und dessen Steuerrecht.

Steuerberatung Rumänien

- Steuerberatung in Rumänien
- Steuerberatung bezogen auf verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen
- Langjährige Kenntnisse im internationalen und nationeln Steuerrecht
- Entwicklen von Steuerstrategien anstatt standardatisierte Bilanzierung
- Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
- keine Rotation unterschiedlicher Mitarbeiter

Aus Erfahrung: Wählen Sie einen Experten Steuerberater, gegenüber einer grossen Steuerkanzlei - bei der höhere Kosten anfallen und Sie nur eine Nummer sind. Wir helfen Ihnen dabei. Sprechen Sie uns einfach an!


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8. Firmengründung in Rumänien

Eine Firma in Rumänien zu gründen ist gerade für mittelständische Firmen besonders lohnend. Die Besteuerung fällt auf den Umsatz bis 1.5 Mio EUR im Jahr – und dies nur mit 1%. In Rumänien gilt als einer der liberalsten Kleinunternehmerregelungen in der EU. Die Obergrenze liegt bei ca. 60.000 EUR im Jahr, in Deutschland bei 22.000 EUR, – um von der Umsatzsteuerbefreit zu sein. Knappe 5.000 EUR im Monat Umsatz erzielen und dies Mehrwertsteuerfrei. Es können ganz legal mehrere Kleinunternehmen gegründert werden, um weitere Umsatzsteuer einzusparen.

Firmengruendung Rumänien

- Niedrigste Steuern in der gesamten EU
- Vermeidung von Doppelbesteuerung anhand der Doppelbesteuerungsabkommen
- Niedriglohnsektor mit gut ausgebildetenem Personal in gewissen Branchen(z.B. IT)
- Geschäftsführer und Gesellschafter nicht von Aussen einsehbar (anonym)
- Direkte Ansprechpartner für jegliche Steuerfragen
- Anerkennung der EU Firma beim heimischen Finanzamt

Sie wollen eine Firma in Rumänien gründen? Fordern Sie Beratung an oder rufen Sie direkt an! Unsere auf Rumänien spezialisierte Expertise hilft Ihnen, inkl. unserem Experten Netzwerk, in fast allen Belangen weier.


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Kommentare

  • Ralf Kneissler

    Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten

    Genau das habe ich gesucht! Sehr detailliert und verständlich.

  • Jonas

    Veröffentlicht am 27 September, 2021 / Antworten

    60.000 EUR/Jahr umsatzsteuerfrei. Fast 5k monatlich. Ihr schreibt es können mehrere Kleinunternehmen gegründet werden, d.h. jede Firma dann mit 60k Mehrwertsteuer befreit, richtig?

Kareem

Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten

Die Einkommenssteuer von 10% fällt nur für natürliche Personen die Ihren Wohnsitz in Rumänien an? Habe ich das richtig verstanden?

    Daniel Maier

    Veröffentlicht am 14 Februar, 2022 / Antworten

    Ganz genau! Für Personen die keinen Wohnsitz in Rumänien haben bzw. in bpsw. DE, AT oder CH leben fallen keine 10% Einkommenssteuer an - da bei Betreiben einer rumänischen Kapitalgesellschaft (SRL) nur die Kapitalertragssteuer von 1% anfällt (bis 1.5 Mio € Jahresumsatz), sowie 8% Dividendensteuer bei Gewinnentnahmen.

Theo L.

Veröffentlicht am 01 November, 2022 / Antworten

Die paar Prozente an Steuern ist ja gar nichts. Soll das wirklich so bleiben? Macht da die EU langfristig mit?

    Daniel Maier

    Veröffentlicht am 02 Januar, 2022 / Antworten

    Hallo Theo, Danke für Deine Nachricht. Rumänien hat nach wie vor ein Riesen Problem mit der Abwanderung von Personal und geringer Zuwanderung von Firmen und Investitionen. Dabei ist das Wirtschaftswachstum eines der höchsten innerhalb der EU. Die Steuersätze sind die niedrigsten in der EU - das stimmt auch - dies soll auch über längere Zeit so bleiben. Wir konnten seit 2018 sogar mit stets immmer weiteren Steuervergünstigen rechnen. Vor 2018 galt die 1% Steuer nur bis 100.000€ pro Jahr. 2024 gilt 1.5 Mio € Jahresumsatz und einem Angestellten um in den Genuss zu kommen 1% Steuern zahlen zu dürfen.

Taxfreund

Veröffentlicht am 12 July, 2023 / Antworten

Deutschland hat mich komplett und viel Anderen komplett im Stich gelassen. Romania I am open for you!

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